Bade- & Saunaordnung

 

§1 Allgemeines

  1. Die Bade- und Saunaordnung ist für alle Besucher und Gäste der Offenburger Badbetriebs GmbH, einschließlich ihres Parkplatzes und der Außenflächen, verbindlich.
  2. Die Badegäste benutzen das Freizeitbad Stegermatt mit sämtlichen Einrichtungen und der Saunawelt auf eigene Gefahr.
  3. Mit dem Erweb der Zugangsberichtigung erkennt jeder Badegast die Bade- und Saunaordnung, sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen an.
  4. Das Freizeitbad Stegermatt ist eine Einrichtung, die jedem Gast ein Höchstmaß an Erholung, Entspannung und Spaß bereiten soll.
  5. Die Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit.
  6. Das Personal ggf. weitere Beauftrage des Bades üben gegenüber allen Besuchern das Hausrecht aus. Den Anweisungen des Badepersonals ist immer Folge zu leisten. 
  7. Zur Sicherheit der Badegeäste wird das Freizeitbad Stegermatt an ausgewiesenen Stellen teilweise videoüberwacht. Die Aufzeichnungen können nur im Verdachtsfall von der Geschäftsleitung und der Polizei eingesehen werden. Damit soll die Sicherheit der Gäste geschützt werden.
 

§2 Parkplatz

  1. Auf den Parkplätzen und Anlagen des Freizeitbades Stegermatt gilt die StVO. 
  2. Der Parkplatz des Freizeitbades ist kein öffentlich gewidmeter Parkplatz. Für die Gäste des Freizeitbades wird der Parkbetrag rabattiert. 
 

§3 Einlass/ Badegäste 

  1. Der Einlass ist grundsätzlich jedermann gestattet.
    freigegeben.
  2. Kindern unter 8 Jahren, ist der Einlass nur in Begleitung eines erwachsenen Erziehungsberechtigten gestattet.
  3. Kein Zutritt zum Freizeitbad Stegermatt haben Personen mit ansteckenden Krankheiten, offenen Wunden, Hautausschlägen (im Zweifelsfall kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden).
  4. Personen, die wegen einer schweren körperlichen oder geistigen Behinderung hilflos sind oder eine Aufsicht benötigen, dürfen nur mit einer erwachsenen Begleitperson in das Freizeitbad Stegermatt.
    Dies gilt auch für Personen mit Neigung zu Krampf- oder Ohnmachtsanfällen.
  5. Personen, welche betrunken sind oder unter dem Einfluss berauschender Mittel stehen haben keinen Zutritt.
  6. Tiere gleich welcher Art haben keinen Eintritt in das Freizeitbad Stegermatt und sind nur kurzzeitig in der Eingangshalle gestattet.
 

§4 Öffnungs- und Badezeiten

  1. Die Öffnungszeiten des Freizeitbades Stegermatt werden von der Geschäftsleitung festgelegt und öffentlich in der Eingangshalle bekannt gegeben.
  2. Die Badezeiten richten sich nach den gelösten Tarifen. Bei Überschreitung ist ein entsprechender Betrag nachzuzahlen.
  3. Die Schließzeiten beziehen sich auf den Zeitpunkt des Verlassens des Hauses. Die Badezeit endet 30 Minuten vor Schließung des Bades, d.h. zu diesem Zeitpunkt sind die Becken, deren Umgänge, Ruheräume, Saunabereich zu verlassen.
  4. Der letzte Einlass ist eine Stunde bevor das Freizeitbad Stegermatt schließt.
  5. Die Geschäftsleitung kann das Angebot des Freizeitbades Stegermatt jederzeit ganz oder teilweise einschränken, z.B. bei betrieblichen Störungen, Sanierungen, Revision, wetterbedingte Einschränkungen,
    Veranstaltungen, Schul- oder Vereinsschwimmen. Ansprüche können daraus nicht geltend gemacht werden.
 

§5 Eintrittskarten

  1. Der Badegast enthält gegen Bezahlung des Entgelts eine Eintrittskarte, bzw. Chip. Die jeweils gültige Entgeltordnung ist Bestandteil dieser Haus- und Badeordnung.
  2. Das Wechselgeld ist sofort zu kontrollieren, spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.
  3. Einzelkarten haben nur am Tag der Lösung Gültigkeit und berechtigen nur zum einmaligen Betreten des Bades.
  4. Jahreskarten sind personengebundene Karten und dürfen nur vom Käufer bzw. einer vom Käufer namentlich benannten Person genutzt werden (z. B. wenn die Jahreskarte verschenkt wird).
  5. Die Badegäste sind verpflichtet die Eintrittskarte aufzubewahren und auf Verlangen dem Personal vorzuzeigen.
  6. Gelöste Eintritte, Wertgutscheine, und Zeitgutschriften werden nicht zurückgenommen und können nicht verrechnet werden. Für Gutscheine die verloren gegangen sind oder nicht eingelöst werden, wird weder Ersatz geleistet noch Geld zurückerstattet.
  7. Eine Auszahlung des Guthabens ist nicht möglich.
 

§6 Verhalten im Bad

  1. Die Badegäste haben sich so zu verhalten, dass andere Gäste nicht belästigt werden und die Sicherheit und Ordnung, sowie die Sauberkeit innerhalb des Freizeitbades Stegermatt nicht gefährdet werden.
  2. Das Reservieren von Sitz- und Liegeflächen mit Handtüchern, Taschen oder sonstigen Gegenständen ist nicht gestattet. Falls Gegenstände zu diesem Zweck dort abgestellt werden, dürfen sie vom Badepersonal des Freizeitbades Stegermatt selbständig oder nach Aufforderung durch die Gäste entfernt werden. Mit dem Lösen des Eintritts besteht kein Anspruch auf eine Sitz- oder Liegemöglichkeit.
  3. Aufgrund des erhöhten Unfallrisikos durch nass belastete Bodenflächen können im gesamten Bade-, Sauna- und Rutschbereich rutschfeste Badeschuhe getragen werden.
  4. Die Bade- und Saunazonen, sowie die Schwimmbecken sind nicht zu verunreinigen. Jeder Badegast ist verpflichtet, sich vor dem Betreten der Bade- und Saunawelt gründlich zu reiningen.
  5. Der Barfußgang vor den Garderobenschränken, den Duschräumen, die Bade- und Saunawelt, sowie der Rutschenbereich darf nicht mit Straßenschuhen betreten werden.
  6. Seifen oder andere Körperreinigungsmittel dürfen außerhalb der Duschanlage nicht verwendet werden.
  7. Das Rasieren, Schneiden von Finger- und Fußnägeln, sowie Haare färben ist verboten.
  8. Es dürfen im Wasser keine Badeschuhe getragen werden.
  9. Behälter aus Glas oder Porzellan oder sonstige Gegenstände, die unter Gewalteinwirkung leicht zerbrechen dürfen auf das Gelände des Bade- und Saunabereiches nicht mitgebracht werden. Der Gebrauch von Gläsern ist nur in den vorgesehenen Bereichen der Bistros gestattet.
  10. Mitgebrachte Speisen und Getränke dürfen im Innenbereich nur im Ruheraum (Liegegalerie) vor der Sonnenterrasse im 2. Stock konsumiert werden. An den Beckenumgängen darf generell nicht gegessen werden. Speisen und Getränke aus dem Restaurantbereich, dürfen nur in den dafür vorhergesehen Restaurantbereichen verzehrt werden. Mitgebrachte Speisen und Getränke, dürfen im Außenbereich nur in den dafür vorhergesehen Bereiche verzehrt werden.
  11. Das Ausspucken auf den Boden und in das Wasser ist untersagt.
  12. Lüftungsanlagen an den Fensterfassaden dürfen nicht mit Taschen, Handtüchern oder anderen Gegenständen belegt werden.
  13. Umkleidekabinen sind im Regelfall nur von einer Person zu benutzen.
  14. Mit Rücksicht auf das Ruhebedürfnis, ist insbesondere in den Saunen, Dampfbad, Ruheräumen, Sonnenterrasse auf Ruhe zu achten.
  15. Im gesamten Bade- und Saunabereich sind lautes Schreien und Rennen untersagt.
  16. Der Austausch von Zärtlichkeit ist in der kompletten Anlage des Freizeitbades Stegermatt auf ein Minimum zu reduzieren, ln den Badeanlagen, Dampfbad und Saunen ist es ganz zu unterlassen. Intime Handlungen werden mit Hausverbot - ohne Erstattung bereits entrichteter Eintrittsgelder - und Strafanzeige geahndet.
  17. Der Genuss von Alkohol ist auf ein individuell vertretbares Maß zu beschränken; dieses liegt in der Verantwortung jedes einzelnen Gastes.
  18. Die Benutzung von Sport- und Spielgeräten (z.B. Schwimmflossen, Schnorchelgeräten, Wasserbällen) ist nur mit Zustimmung des Badepersonals gestattet.
  19. Das Einspringen und Hineinstoßen anderer Personen in das Becken ist untersagt. Die Becken dürfen nur über die Einstiegsleitern betreten und verlassen werden.
  20. Es ist nicht erlaubt an den Einstiegsleitern und Haltestangen zu turnen.
  21. An der Sprunganlage ist den Anweisungen des Personals Folge zu leisten, die Hinweisschilder sind zwingend zu beachten.
  22. Es darf nur an den dafür ausgewiesenen Stellen im Bade- und Saunabereich geraucht werden.
  23. In sämtlichen Innenräumen ist das Rauchen komplett untersagt. Es ist verboten jegliche Form von Wasserpfeifen/Shisha zu rauchen.
  24. Es ist nicht gestattet, Rundfunk, Fernsehgeräte sowie Musik- und Signalinstrumente mitzubringen und zu benutzen.
  25. Werbematerial jeglicher Art darf nicht verteilt werden; dies gilt auch für die Parkplätze.
  26. Geldsammlungen jeglicher Art dürfen nicht durchgeführt werden.
  27. Gewerbliche Kurse dürfen nicht ohne Genehmigung der Geschäftsleitung durchgeführt werden.
  28. Das Fotografieren und Filmen ist nur nach vorheriger Genehmigung der Geschäftsleitung gestattet.
  29. Handys und Tablets sind im Saunabereich verboten.
 

§7 Badebekleidung

Der Aufenthalt im Badebereich und den Liegewiesen des Bades ist aus Hygienegründen nur in geregelter Badebekleidung gestattet. Dabei handelt es sich explizit um geeignete Textilien, die ausschließlich zum Baden getragen werden.

Baden und Sonnen ohne Bikinioberteil ist für Damen nicht erlaubt. UV-Schutztextilien können im Einzelfall, nach vorheriger Rücksprache und Genehmigung der Badeaufsicht getragen werden.
 

§8 Rutschen

Die Regeln und Anweisungen des Aufsichtspersonals und den Hinweisschildern am Rutscheinstieg ist bei Benutzung der Rutschen unbedingt Folge zu leisten.
Insbesondere gelten folgende Regeln:
  1. Der Aufgang der Rutschen ist mit besonderer Vorsicht und mit Rücksicht auf andere Badegäste zu benutzen.
  2. Die Rutschen dürfen nur nach Freigabe mit ausreichendem Sicherheitsabstand benutzt werden.
  3. Die aufgeführten Sicherheitshinweise und die elektronischen Anzeigen sind unbedingt zu beachten.
  4. Das Rutschenlandebecken ist nach dem Rutschen unverzüglich zu verlassen.
  5. Der Betreiber ist nicht verantwortlich für Beschädigung an der Badebekleidung, welche durch das Rutschen verursacht werden können.
  6. Die Reifenrutschen darf nur mit den vom Freizeitbad gestellten Reifen benutzt werden. Die Reifen sind nach dem Rutschen wieder ordentlich aufzuräumen.
  7. Andere Rutschpositionen, wie auf den Hinweisschildern vorgeschrieben, sind verboten.
  8. Es ist verboten die Reifenrutsche ohne den für die Rutschbahn vorgesehenen Reifen zu benutzen.
  9. Es ist verboten, von unten auf die Rutsche zu laufen.
  10. Die Altersbegrenzung bei den einzelnen Rutschen ist strikt einzuhalten. Kleinkinder dürfen die Rutschbahn nur in Begleitung Erwachsener betreten. Das Kind ist durch den Erwachsenen im gesamten Rutschbereich von hinten abzusichern. Beim Rutschen ist das Kind vor dem Erwachsenen zu platzieren. Die Vorgabeschilder sind dabei dringend zu befolgen.
  11. Die Benutzung der Rutsche unter Alkoholeinfluss ist untersagt.
 

§9 Sauna

  1. Der Zutritt in die Saunawelt ist erst ab dem Alter von 8 Jahren gestattet.
  2. Kinder und Jugendliche im Alter von 8- 18 Jahren dürfen die Saunawelt nur in Begleitung Erwachsener/Erziehungsberechtigter betreten.
  3. Die Saunawelt ist eine textilfreie Zone. Dieser Bereich versteht sich allerdings nicht als Einrichtung der Freikörperkultur. Nach Beendigung des Saunabades, einschließlich der dazu erforderlichen Abkühlphase ist ein Bademantel, bzw. ein Handtuch umzulegen. Dies gilt ebenfalls für den Gastronomiebereich und der Außenanlage der Saunawelt.
  4. Vor dem Benutzen der Saunawelt hat sich der Badegast gründlich zu reinigen und abzutrocknen.
  5. Seifen oder andere Körperreinigungsmittel dürfen außerhalb der Duschanlage nicht verwendet werden.
  6. Das Rasieren, Schneiden von Finger- und Fußnägeln, sowie Haare färben ist verboten.
  7. In den Saunakabinen ist die Anwendung privat mitgebrachter Pflege- und Kosmetikprodukte und Honiganwendungen nicht gestattet.
  8. In den Schwitzkammern ist aus hygienischen Gründen ein ausreichend großes Liege- und Sitztuch zu verwenden, um somit jegliche Verunreinigung der Bänke zu vermeiden.
  9. Eigene Aufgussmittel dürfen nicht mitgebracht und angewandt werden. Aufgüssen werden nur vom geschulten Saunapersonal des Freizeitbades Stegermatt durchgeführt.
  10. Im Rahmen des Gästeprogramms werden von Mitarbeitern des Freizeitbades Stegermatt verschiedene Körperpeelings und Beautymasken an die Gäste verteilt. Für die Verträglichkeit der ausgegebenen Produkte bzw. das Angebot anzunehmen, für diese ergänzenden Leistungen, einschließlich der Aufgüsse, wird keine Haftung übernommen. Der Haftungsausschluss gilt ebenfalls für dadurch verursachte Verunreinigungen der Textilien.
  11. Traditionell besteht in Sauna- und Schwitzräumen besondere Bedingungen, wie zum Beispiel höhere Raumtemperaturen, gedämpfte Beleuchtung, Stufenbänke und unterschiedliche Wärmequellen. Dies erfordert vom Gast besondere Vor- und Umsicht.
  12. Der Ruheraum ist ein Ort der Ruhe und Erholung: Hier ist das Lesen von Zeitungen, Zeitschriften und Büchern wegen der  geräuschentwicklung nicht gestattet - das Lesen von E-Books ist im Ruheraum hingegen gestattet. Der Ruheraum ist kein Essbereich. Das Lagern von Taschen im Ruheraum ist ebenfalls nicht gestattet.
  13. Die Nutzung von Mobilphones und anderen technischen Geräten, mit denen Bildaufnahmen gemacht werden können, ist nicht gestattet.
  14. Liegestühle dürfen nicht reserviert werden!
  15. Größere Taschen sind im Schrank der Umkleide einzuschließen.
  16. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
 

§10 Fundsachen

Fundgegenstände sind an das Personal abzugeben und werden einen Monat aufbewahrt. Wertgegenstände werden entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen behandelt.
 

§11 Haftung

  1. 1.    Die Badegäste benutzen das Freizeitbad Stegermatt, insbesondere die Sprunganlagen, Rutschen und Schwimmbecken, sowie der aufgestellten Spielgeräte, auf eigene Gefahr. Die Einrichtungen werden in einem verkehrssicheren Zustand gehalten. Der Betreiber oder seine Erfüllungsgehilfen haften – außer für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ausgenommen ist auch die Haftung für solche Schäden, die auf einer Verletzung we- sentlicher Vertragspflichten beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Nichterfüllung der Vertragszweck ernsthaft gefährdet wäre oder entfallen würde. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz auf den vorhersehbaren typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Für höhere Gewalt und Zufall sowie für Mängel, die auch bei Einhal- tung der üblichen Sorgfalt eintreten oder nicht erkannt werden, haftet der Betreiber nicht.
  2. Bei missbräuchlicher Benutzung oder Beschädigung der Einrichtungen haftet der Badegast für den Schaden nach den gesetzlichen Vorschriften.
  3. Für schuldhafte Verunreinigungen wird ein besonderes Reinigungsentgelt in Höhe von 50,- € erhoben.
  4. Für den Verlust von Wertsachen, Bargeld und Bekleidung haftet der Betreiber nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch bei Beschädigung der Sachen durch Dritte.
  5. Durch die Bereitstellung eines Garderobenschrankes und/oder eines Wertfaches werden keine Verwahrpflichten begründet. In der Verantwortung des Badegastes liegt es, bei der Benutzung von Garderobenschränken und Wertfächern insbesondere diese zu verschließen, den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtungen zu kontrollieren und die Schlüssel/Datenträger sorgfältig aufzubewahren
  6. 6.1.
    Der Badegast muss den Quittungsbeleg sowie gegebenenfalls folgende vom Badbetreiber überlassene Gegenstände:
    a)    Armbandtransponder
    b)    Schlüssel für Spind mit Münzfachschloss
    so verwahren, dass ein Verlust vermieden wird. Insbesondere hat er diese am Körper, z. B. als Armband, zu tragen, bei Wegen im Bad bei sich zu haben und nicht unbeaufsichtigt zu lassen. Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben liegt bei einem Verlust ein schuldhaftes Verhalten des Badegastes vor. Der Nachweis des Einhaltens der vorgenannten ordnungsgemäßen Verwahrung
    obliegt im Streitfall dem Badegast.

    6.2.
    Bei schuldhaftem Verlust der vom Bad überlassenen Gegenstände werden folgende Pauschalbeträge in Rechnung gestellt:
    a) Armbandtransponder mit Quittungsbeleg 6,50 €
    b) Bei Verlust ohne Quittungsbeleg werden 21,50 € berechnet (6,50 € Bandverlust + 15,00 € für den durchschnittlich auf den Armbandtransponder gebuchten Betrag)
    c) Verlust Barcode / QR-Codeticket ohne Quittungsbeleg 4,00 €
    d) Schlüsselverlust Spind mit Münzpfandschloss = 65,00€
    e) Handtuch 30,00 €
    f) Bademantel 30,00€
    Dem Nutzer wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder dass er wesentlich niedriger ist als der Pauschalbetrag.
     
Offenburg, den 26.03.2026

Tim-Niklas Hockenjos 
Geschäftsführer
 
 

Preisliste

 
Erwachsene Bad Bad & Sauna
Frühschwimmer 4,00 € ...
1,5 Stunden Tarif 5,50 € ...
3 Stunden Tarif 7,50 € 20,50 €
Tagestarif 9,50 € 25,50 €
Ermäßigt * Bad Bad & Sauna
Frühschwimmer 3,00 € ...
1,5 Stunden Tarif 3,50 € ...
3 Stunden Tarif 4,80 € 17,00 €
Tagestarif 6,00 € 21,50 €
 

*

Kinder ab 1 Meter Größe, Schüler*innen, Studierende bis 27 Jahre und Schwerbehinderte (min. 50 % Behinderungsgrad). Inhaber*innen der OffenburgCard erhalten eine Ermäßigung auf den regulären Badeintritt. Die Ermäßigung der OffenburgCard gilt nicht für den Eintritt in die Sauna und nicht beim Kauf einer Jahreskarte.

**

Der Familientarif gilt für alle Alleinerziehenden oder Eltern mit bis zu drei Kindern (bis 18 Jahre), soweit sie in häuslicher Gemeinschaft leben. Familien mit mehr als drei Kindern können gegen Vorlage des Landesfamilienpasses oder der Kinder- bzw. Personalausweise die Familienkarte nutzen. Mit der Familienkarte ist ein Saunabesuch nicht möglich.

***

Eine Rabattierung der Familienkarte ist nicht möglich

 
Familienkarte ** Bad Bad & Sauna
Tagestarif 24,50 € ...
Jahreskarte

→ Inklusive Nutzung STRANDBAD Gifizsee

Erwachsene 470,00 € ...
Ermäßigt* 280,00 € ...
Wertkarten *** Bad Bad & Sauna
Bronze (10 % Rabatt auf Badtarife) 100,00 € ...
Silber  (13 % Rabatt auf Badtarife) 150,00 € ...
Gold  (17 % Rabatt auf Badtarife) 200,00 € ...
Sauna  (17 % Rabatt auf Badtarife sowie 12,5% Rabatt auf Saunatarife inkl. Badtarife)   275,00 €

Kinder unter 1 Meter Größe baden generell kostenlos.

Geburtstagskinder jeden Alters erhalten am Tag ihres Geburtstages freien Eintritt in Bad und Sauna. Zeigen Sie einfach Ihren Ausweis vor.

Wertkarten haben eine Gültigkeit von 4 Jahren nach Ausstellungsdatum (Ausstellungsdatum siehe Kaufbeleg).

 

*

Kinder ab 1 Meter Größe, Schüler*innen, Studierende bis 27 Jahre und Schwerbehinderte (min. 50 % Behinderungsgrad). Inhaber*innen der OffenburgCard erhalten eine Ermäßigung auf den regulären Badeintritt. Die Ermäßigung der OffenburgCard gilt nicht für den Eintritt in die Sauna und nicht beim Kauf einer Jahreskarte.

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Der Familientarif gilt für alle Alleinerziehenden oder Eltern mit bis zu drei Kindern (bis 18 Jahre), soweit sie in häuslicher Gemeinschaft leben. Familien mit mehr als drei Kindern können gegen Vorlage des Landesfamilienpasses oder der Kinder- bzw. Personalausweise die Familienkarte nutzen. Mit der Familienkarte ist ein Saunabesuch nicht möglich.

***

Eine Rabattierung der Familienkarte ist nicht möglich.

  

SO ERREICHEN SIE UNS

 
Das Freizeitbad Stegermatt liegt verkehrstechnisch günstig mitten in Offenburg. Ob Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln, dem Auto oder dem Fahrrad kommen – die Anreise ist einfach.

Über die A5 erreichen Sie Offenburg direkt, das Bad liegt nur ca. 10 Autominuten von der Ausfahrt entfernt. Die B33 bzw. B3 führt direkt durch die Stadt.
Der Bahnhof ist Haltstelle für ICEs und mehrere Regionalzüge, auch aus Straßburg.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch und wünschen Ihnen eine gute Anreise!
  
Mit dem Fahrrad
Die Erholung fängt schon bei der Anreise an: In und um Offenburg gibt es viele schöne Fahrradwege, die Sie auch zum Freizeitbad Stegermatt führen. Am Bad stehen Fahrrad-Parkplätze zur Verfügung.
  
Mit dem Auto
Das Freizeitbad Stegermatt hat einen eigenen Besucherparkplatz direkt am Bad. Die Parkplätze sind gebührenpflichtig. Besucher des Freizeitbades Stegermatt haben die Möglichkeit Ihre Parkkarten direkt am Empfang zu rabattieren. Für Wertsachen stehen Ihnen Schließfächer im Bad zur Verfügung.
  
Mit dem Bus
Linie S4:
Bahnhof/ZOB bis zur
Haltestelle „Landratsamt“
  
Mit dem Wohnmobil
Nahegelegene Stellplätze finden Sie direkt am Strandbad Gifiz.